Sehr geehrte Damen und Herren
Ganz weihnachtlich geht es im letzten Newsletter des Jahres zunächst um Kekse. Leider aber nicht um leckere Weihnachtsguetsli, sondern um die Art von Keksen, auf die man vor allem seit dem Sommer immer öfter und immer penetranter hingewiesen wird - Sie wissen schon:
Cookies ...
Denn spätestens seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 ist klar, dass Webseitenbetreiber nicht nur verpflichtet sind, ihre User über die Erfassung und Speicherung personenbezogener Daten aufzuklären, sondern dass die User einer solchen Erfassung und Speicherung auch explizit zustimmen müssen.
Der Europäische Gerichtshof hat dies ebenso bestätigt wie der Bundesgerichtshof. Letzterer hat am 28. Mai 2020 festhalten, dass eine solche Einwilligung der Nutzer aktiv, freiwillig und nach vorheriger Informierung erfolgen muss. Die E-Privacy-Richtlinie der EU hält jedoch gleichzeitig fest, dass der Einsatz technisch notwendiger Cookies auch weiterhin keines Opt-ins, also keiner ausdrücklichen Einwilligung, bedarf.
Was bedeutet das für Sie?
Wie Radio Eriwan sagen würde: Es kommt darauf an - nämlich, wo sich Ihr Unternehmen bzw. Ihre Webseite befindet und auf welche Nutzer sie abzielt.
Schweizer Mailänderli
Die schweizerische Cookie-Regelung (seit 1. April 2007 (kein Scherz) als Teil des Fernmeldegesetzes (FMG) in Kraft) ist relativ locker formuliert und sieht lediglich vor, dass Benutzer über die Erfassung und Speicherung informiert werden müssen, und dass Sie die Erfassung und Speicherung auch ablehnen können. In aller Regel sollte es daher ausreichen, mit einem Passus in der Datenschutzerklärung auf die Datenerfassung hinzuweisen sowie dort (wichtig) eine Opt-Out-Möglichkeit anzubieten. Immerhin können Verstösse gegen die Cookie-Regelung als Ordnungswidrigkeit mit Bussen bis zu 5000 Franken bestraft werden.
Deutschland und Europa: Spekulatius, Vanillekipferl, Lebkuchen
Wie eingangs schon deutlich geworden ist, handhabt die EU-Richtlinie die Cookie-Erfassung deutlich restriktiver. Aber auch hier kann man grob zwei Fälle unterscheiden:
- Wenn Sie keine Besucheranalyse betreiben, müssen Sie nichts unternehmen - denn die vom Content Management System gesetzten Cookies sind dann lediglich technisch notwendige (Session-)Cookies.
- Wenn Sie dagegen Nutzerdaten zum Zwecke der Besucheranalyse erfassen (etwa mit Google Analytics oder klassischem Piwik/Matomo) oder Methoden wie Conversion Tracking einsetzen, dann sind Sie verpflichtet, das explizite Einverständnis der User einzuholen, bevor Cookies gesetzt werden.
Für Contao existieren derzeit gleich mehrere Erweiterungen wie beispielsweise Cookiebar, mit denen auch das Setzen von Analyse-Cookies rechtskonform gestaltet werden kann. Für Kunden, welche die quelloffene Besucheranalyse von Matomo (vormals Piwik) einsetzen, gibt es zudem die Option, das Tracking mittels Cookies zu deaktivieren und auf einen Fingerprinting-Mechanismus umzustellen.
Schreiben Sie mir einfach, wenn Sie Fragen haben oder weitere Auskünfte benötigen.
PXLS.CH
Mit PXLS.CH möchte ich schliesslich noch ein Projekt vorstellen, für dessen Umsetzung mir nun endlich Corona den letzten Schub gegeben hat: PXLS.CH - ein schlichtes Fotoblog, auf dem ich jeden Tag ein Bild präsentiere - mal passend zur Saison, mal aus dem Archiv, mal in Farbe, mal Schwarzweiss.
Technisch ist das Ganze als Progressive Web App (PWA) umgesetzt - eine responsive Webseite, die Sie jedoch wie eine native App auf dem Homescreen Ihres Mobilgeräts oder Tablets installieren können. Auf Android-Geräten können Sie dazu einfach auf die Benachrichtigung klicken, die nach einiger Zeit am unteren Bildschirmrand erscheint, auf iOS-Geräten können Sie dazu in Safari das Teilen-Icon nutzen und dort die Funktion Zum Home-Bildschirm unten rechts verwenden.
Neben Bewertungs- und Benachrichtigungsfunktion (auch ein PWA-Feature) können Bilder auch kommentiert oder mittels Schlagworten gesucht werden. Schauen Sie doch einmal auf PXLS.CH vorbei - ich würde mich freuen!
Ich wünsche Ihnen schon auf diesem Weg frohe und besinnliche Weihnachtstage und einen guten Start ins neue Jahr.
Freundliche Grüsse aus Riehen
Johannes Bittner
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